Steuern beim Immobilienkauf in der Türkei im Jahr 2024

Steuervorteile beim Immobilienkauf in der Türkei im Jahr 2024

Der Immobilienmarkt in der Türkei bietet auch im Jahr 2024 zahlreiche attraktive Steuervorteile für Investoren. Diese Vorteile machen den Kauf von Immobilien in der Türkei besonders interessant, sowohl für inländische als auch für ausländische Käufer. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Vorteile und Regelungen, die Sie beim Immobilienkauf in der Türkei erwarten können.

Mehrwertsteuerbefreiung

Einer der bedeutendsten Steuervorteile beim Immobilienkauf in der Türkei ist die Mehrwertsteuerbefreiung. Seit April 2017 sind bestimmte Immobilienkäufe von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreit, was die Investitionskosten erheblich senkt. Diese Befreiung gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Käufer, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Kriterien. Im Jahr 2024 bleiben die Steuersätze für Immobilien bei 1 %, 8 % oder 20 %, abhängig von der Größe und Lage der Einheit. Die Mehrwertsteuerbefreiung kann jedoch beantragt werden, wenn mindestens 50 % des Kaufpreises vor der Ausstellung der Verkaufsrechnung gezahlt werden.

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie in der Türkei vermieten, müssen Sie Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen zahlen. Im Jahr 2024 gibt es jedoch eine wichtige Neuerung: Ein Schwellenwert von 33.000 türkischen Lira wurde eingeführt. Vermieter, deren Mieteinnahmen unter diesem Betrag liegen, sind von der Einkommensteuer befreit. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für viele Immobilienbesitzer dar. Für Mieteinnahmen über diesem Schwellenwert gelten weiterhin die regulären Steuersätze, und Vermieter müssen ihre Steuerstrategie entsprechend anpassen.

Kapitalertragssteuer

Beim Verkauf einer Immobilie in der Türkei fällt eine Kapitalertragssteuer an, die auf den Gewinn aus dem Verkauf erhoben wird. Diese Steuer ist inflationsbereinigt, was bedeutet, dass der zu versteuernde Gewinn um die Inflation angepasst wird. Dies kann die Steuerlast erheblich reduzieren, insbesondere in Zeiten hoher Inflation.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Auch bei der Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung fallen Steuern an. Die Erbschaftssteuer in der Türkei variiert je nach Wert der Erbschaft zwischen 1 % und 10 %. Bei Schenkungen gelten ähnliche Steuersätze, jedoch können Schenkungen innerhalb der Familie um 50 % reduziert werden. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen, ohne hohe Steuerbelastungen befürchten zu müssen.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Türkei hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Dies ist besonders vorteilhaft für ausländische Investoren, die in ihrem Heimatland ebenfalls steuerpflichtig sind. Diese Abkommen sorgen dafür, dass die in der Türkei gezahlten Steuern auf die im Heimatland fälligen Steuern angerechnet werden können.

Fazit

Der Immobilienkauf in der Türkei bietet im Jahr 2024 zahlreiche steuerliche Vorteile, die sowohl inländische als auch ausländische Investoren anziehen. Von der Mehrwertsteuerbefreiung über die Einkommensteuerbefreiung auf Mieteinnahmen bis hin zu günstigen Regelungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer – die Türkei schafft ein attraktives Umfeld für Immobilieninvestitionen. Nutzen Sie diese Vorteile und investieren Sie in einen der dynamischsten Immobilienmärkte der Welt.Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten von Prime Realty gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten beim Immobilienkauf in der Türkei zu erfahren.

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