Kauf- und Unterhaltskosten für Immobilien in Montenegro

Kauf- und Unterhaltskosten für Immobilien in Montenegro

Kosten für den Erwerb von Immobilien
Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Kosten für den Kauf und den Besitz von Immobilien in Montenegro niedrig. Wie bereits erwähnt, beträgt die Grunderwerbssteuer für Zweitwohnungen 3 % des Wertes der Immobilie. Das Finanzamt schickt eine Quittung („Bescheid“) an die Adresse des Käufers, dem der Ausgang des Gutachterausschusses direkt zum Grundstück vorausgeht.

Diese einmalige Steuer muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Quittung bezahlt werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von zwei Monaten, werden Verzugszinsen (0,03 % pro Verzugstag) fällig. Wenn Sie also die Quittung nicht per Post erhalten haben, müssen Sie persönlich beim Finanzamt vorsprechen.

Die Kosten für einen Anwalt, der den Kaufvertrag vorbereitet, liegen zwischen 100 und 500 € pro Transaktion, obwohl die meisten Unternehmen diese Dienste kostenlos anbieten. Die Eintragungsgebühr für die gerichtliche Beurkundung beträgt etwa 0,5 % des Wertes der Immobilie, die Gegenstand des Vertrages ist. Für die Eintragung in das Grundbuch und die Beglaubigung der Quittung (falls vorhanden) wird ebenfalls eine geringe Gebühr erhoben.

Die Maklergebühren werden auf 5 % geschätzt. In Montenegro werden sie in der Regel vom Verkäufer bezahlt (auf dem Primärmarkt). Auf dem Sekundärmarkt zahlt oft auch der Käufer.

Die Notargebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie:

  • 70 Euro – wenn die Kosten für die Immobilie bis zu 5.000 Euro;
  • 120 EUR – wenn der Wert der Immobilie zwischen 5.001-20.000 Euro liegt
  • ;170 EUR – wenn der Preis der Immobilie zwischen 20.001 Euro und 40.000 Euro liegt;
  • 250 Euro – wenn der Wert der Immobilie zwischen 40.001 und 60.000 Euro liegt;
  • 300 Euro – wenn der Wert der Immobilie zwischen 60.001 und 80.000 Euro liegt;
  • 350 EUR – für den Wert der Immobilie von 60.001 bis 120.000 Euro;
  • 10 Euro – zusätzlich für je 15.000 Euro – für die Gegenstände, deren Wert 120.000 Euro übersteigt
 

Der Gesamtbetrag der Notargebühren darf 5.000 Euro pro Immobilie nicht überschreiten.

  • Ausarbeitung des Vorvertrags und der Nachträge – 50 % des Honorars.
  • Übersetzung in die Käufer-Sprache durch einen Gerichtsdolmetscher – ab 15 € pro Seite. Dies geschieht zusätzlich – nach Unterzeichnung des Kaufvertrags.
  • Simultandolmetschen beim Notar – ab 35 € pro Stunde. Ein lizenzierter Gerichtsdolmetscher ist bei der Transaktion anwesend.
 

Die Kosten der Versorgungstarife.

  • Strom, 1kw – 8 Eurocent tagsüber, 6 Eurocent nachts.
  • Wasserversorgung – ab 5 € pro Person und Monat.
  • Telefon – 5 € pro Monat.
  • Müllabfuhr – 8 € bis 12 € pro Monat.

Bei leeren Wohnungen müssen Sie nur für Telefon und Müllabfuhr zahlen.

Die Kosten für die Instandhaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab – Baujahr, Standort, Wohnsitz des Eigentümers usw.

Wir beraten Sie gerne zu den Kauf von Immobilien in Montenegro – rufen Sie uns an!

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