Registrierung einer Firma in Montenegro

Business in Montenegro

Die Registrierung einer Firma oder eines Einzelunternehmers  in Montenegro ist der effizienteste und schnellste Weg, um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Der Prozess und die Anforderungen an die Registrierung von juristischen Personen sowie die Steuerregelungen und Geschäftsbedingungen unterscheiden sich vorteilhaft von denen anderer europäischer und balkanischer Länder.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Doo)

Die häufigste Form der juristischen Person, die in Montenegro registriert wird, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Doo). Jeder Ausländer kann eine Firma registrieren und sowohl als Gründer als auch als Direktor fungieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Gründer einer Doo beträgt bis zu 30 Personen.

Wesentliche Merkmale der Registrierung einer Doo in Montenegro:

  • Gründer: Jede ausländische Person kann eine Doo registrieren und als Gründer und Direktor fungieren.
  • Anzahl der Gründer: Bis zu 30 Personen.
  • Stammkapital: Ab 1 Euro.
  • Anforderungen: Für die Registrierung einer Firma durch eine natürliche Person wird nur ein gültiger Reisepass benötigt.
  • Firmensitz: Der juristische Firmensitz kann sich am Wohnort in Montenegro befinden, und viele Geschäftstätigkeiten erfordern kein Büro.
  • Dauer: Die Registrierung dauert 5 Arbeitstage.
  • Remote Registrierung: Die Firma kann per Vollmacht ohne persönliche Anwesenheit registriert werden.
  • Beschäftigung lokaler Mitarbeiter: Es gibt keine Anforderungen zur Beschäftigung lokaler Mitarbeiter.

Der Geschäftsführer

Die Registrierung einer Firma und der Status des Gründers geben kein Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Dafür ist eine Anstellung als Geschäftsführer oder Mitarbeiter erforderlich. Laut montenegrinischem Gesetz ist der Geschäftsführer ein Angestellter und benötigt daher einen Arbeitsvertrag. Ausländische Geschäftsführer müssen zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Frist für die Beschäftigung und Registrierung bei den Steuerbehörden beträgt 24 Stunden ab Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung.

Steuerliche Aspekte

Die hauptsächlichen Kosten für eine “null-profit” Firma sind die Steuern und Abgaben auf Löhne sowie die Buchhaltungsgebühren. Für eine aktive Firma kommen Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer (MwSt) hinzu. Seit 2022 gilt in Montenegro ein progressives Steuersystem:

  • Gewinnsteuer:
    • 12% auf Gewinne bis zu 100.000 Euro
    • 15% auf Gewinne über 100.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro
    • 18% auf Gewinne über 1,5 Millionen Euro
  • Dividendensteuer: 15%
  • Kommunale Abgaben auf Dividendensteuer: 10-15%

Bestimmte Steuervergünstigungen werden für spezielle Tätigkeitsbereiche wie Tourismus und Landwirtschaft gewährt, besonders in weniger entwickelten nördlichen Regionen des Landes.

Einzelunternehmen

Die Registrierung eines Einzelunternehmens in Montenegro ist komplexer im Vergleich zu anderen Ländern und erfordert eine detaillierte steuerliche Struktur. Die Steuerpflicht hängt von der Art der Tätigkeit und dem geplanten Einkommen ab. Es gibt zwei Hauptoptionen:

  • Tatsächlicher Umsatz: Für Umsätze über 18.000 Euro pro Jahr beträgt die Einkommensteuer 15% jährlich. Zusätzlich gibt es monatliche Steuern und Sozialabgaben, die je nach Umsatz zwischen 114 und 285 Euro pro Monat liegen.
  • Pauschalsteuer: Für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten mit einem Jahreseinkommen unter 18.000 Euro. Der jährliche Pauschalsteuerbetrag variiert je nach Gruppe und Umsatz und beträgt zwischen 135 und 5031 Euro.

Wahl zwischen Doo und Einzelunternehmen

Die Wahl zwischen der Gründung einer Doo und eines Einzelunternehmens hängt von der Art der Tätigkeit, dem Umsatz und dem gewünschten monatlichen Einkommen ab. Beide Optionen berechtigen zur Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung.

Firmenregistrierung (Doo):

  • Dokumentation: Ein komplettes Set von Dokumenten, einschließlich der Satzung.
  • Dauer: 5 Tage für die Registrierung im Register.
  • Gründer: Juristische und natürliche Personen.
  • Haftung: Eine Doo haftet nur mit dem Firmenvermögen. Gründer haften bis zur Höhe ihrer Einlage.
  • Tätigkeitsbereiche: Eine Doo kann alle in der Satzung aufgeführten Tätigkeiten ausführen.

Einzelunternehmen:

  • Dokumentation: Einfacherer Satz von Dokumenten.
  • Dauer: 1 Tag für die Registrierung im Register.
  • Gründer: Nur natürliche Personen.
  • Haftung: Ein ИП haftet mit dem gesamten persönlichen Vermögen des Inhabers.
  • Tätigkeitsbereiche: Einschränkungen je nach Art der Tätigkeit, viele handwerkliche Berufe erfordern spezielle Genehmigungen.

Fazit

Die Wahl zwischen der Gründung einer Doo oder eines Einzelunternehmens in Montenegro hängt von individuellen Bedürfnissen und geschäftlichen Zielen ab. Beide Optionen bieten attraktive Möglichkeiten und flexible Bedingungen für die Geschäftsführung und Besteuerung. Die Registrierung einer Firma in Montenegro ist eine attraktive Möglichkeit für Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung und günstige Geschäftsbedingungen suchen.

Für detailliertere Informationen und professionelle Unterstützung bei der Registrierung Ihrer Firma oder Ihres Einzelunternehmens in Montenegro, wenden Sie sich an die Experten von Prime Realty.

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